Unsere Leistungen im Detail für Ihr Raumluftprojekt.
Formaldehyd- & VOC Messungen DGNB | Einstufung gemäß Umweltbundesamt/AIR | Schadstofferfassung
Das Kriterium Innenraumluftqualität - SOC1.2 - stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar. Die Gewährleistung einer Luftqualität im Innenraum, die den Nutzenden nicht beeinträchtigt, wird unter anderem über die Raumluftkonzentration der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) sowie der Formaldehydkonzentration (Indikator 1) bewertet.
Ein Gebäude, das die Mindestanforderungen an die Innenraumluftqualität im Indikator 1 (SOC1.2) nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen.
Wir führen DGNB konforme Messungen der VOC- & Formaldehydkonzentration des zu zertifizierenden Gebäudes inkl. der geforderten Gegenüberstellung der Einzelwerte mit RW I/RW II und NOW durch. Hierbei beachten wir sämtliche Vorgaben aus dem DGNB Kriterienkatalog (Version 2018/2023) und erstellen mit unseren vom DAkkS akkreditierten Partnerlaboren, normkonforme Berichte.
Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Auswahl der Messpunkte sowie bei der Vorbereitung und Konditionierung der ausgewählten Räume im Gebäude.
Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) des Bundesumweltamtes - ehemals als Ad-hoc-Arbeitsgruppe bekannt - legt gesundheitsbezogene Richtwerte sowie hygienische Leitwerte fest, um die Beurteilung von Chemikalienkonzentrationen in der Innenraumluft von Gebäuden in öffentlichen und privaten Gebäuden zu ermöglichen und zu verbessern.
Der AIR leitet für die Beurteilung der Schadstoffkonzentration in Innenräumen im Wesentlichen zwei Richtwerte ab:
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RW I - Vorsorgerichtwert: Beschreibt die Konzentration eines Schadstoffes in der Innenraumluft, bei dessen Unterschreitung nach gegenwärtigem Forschungsstand auch bei lebenslanger Exposition keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
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RW II - Gefahrenrichtwert: Er stellt die Konzentration eines Schadstoffes in der Innenraumluft dar, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist.
Wir erfassen, analysieren & beurteilen diese Richtwerte für Sie.
Da die Innenraumluft zahlreiche organische Verbindungen enthalten kann, hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte der IRK/AOLG Maßstäbe einer Gesamtbewertung von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in der Innenraumluftqualität mit Hilfe der TVOC-Werte („Total Volatile Organic Compounds“) erarbeitet.
In Räumen, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind, sollte auf Dauer ein TVOC-Wert im Bereich von 1 bis 3 mg/m3 nicht überschritten werden. Ziel sollte es sein, in Innenräumen im langzeitigen Mittel eine TVOC-Konzentration von 0,2 bis 0,3 mg/m3 zu erreichen bzw. nach Möglichkeit sogar zu unterschreiten.
Wir erfassen die einzelnen VOC's messtechnisch, ermitteln mit Hilfe unserer akkreditierten Partnerlabore den resultierenden TVOC-Wert und nehmen die Einstufung gemäß der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte vor. Abschließend übersenden wir Ihnen einen strukturierten Bericht und ggf. Empfehlungen für die Verbesserung der Raumluftqualität.
Um eine gesundheitliche Bewertung krebserzeugender Substanzen, auch als Kanzerogene bekannt, in der Innenraumluft durch Raumluftmessung durchzuführen, sind Messdaten zur Präsenz dieser Chemikalien erforderlich.
Diese Daten werden in Form des 95. Perzentils erfasst, auch als Referenzwert bezeichnet und spiegeln die sogenannte Hintergrundbelastung dieser Chemikalien in der Innenraumluft wider. Darüber hinaus sind toxikologische und/oder epidemiologische Daten erforderlich, um die Beziehung zwischen Exposition und Risiko zu verstehen.
Weiterhin ist bei der Bewertung von Kanzerogenen von Bedeutung, den zugrundeliegenden Wirkungsmechanismus dieser Substanzen zu kennen.
Wir erfassen für Sie die aktuell gültigen, risikobezogenen Leitwerte für spezifische, krebserzeugende Stoffe wie z.B. Vinylchlorid, Benzo[a]pyren oder Trichlorethen gemäß den Vorgaben des Bundesumweltamtes messtechnisch.
Das Auftreten unüblicher oder unangenehmer Gerüche in der Luft von Wohnungen, Schulen, Büroräumen oder anderen Innenräumen kann bei Raumnutzenden zu Besorgnis über eine Exposition gegenüber Chemikalien mit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen führen.
Häufig führen Geruchsbelästigungen auch zu Beschwerden von Nutzern und sind ein häufiger Auslöser für Innenraumluftmessungen. Um die Plausibilität solcher Beschwerden zu überprüfen, bietet der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes sogenannte Geruchsleitwerte (GLW) für verschiedene geruchlich relevante Schadstoffe in Innenräumen.
Bei Erreichen oder Überschreiten eines GLW kann ein abgestuftes Maßnahmenkonzept empfohlen werden, um die Geruchsbelastung zu minimieren.
Wir nehmen entsprechende Raumluftmessungen vor und stellen die messtechnisch erfassten Größen den Leitwerten gegenüber.